Serviceanfrage & Reparaturanfrage

Wir bedauern, wenn Sie Anlass zur Kritik bei einem von Ihnen erworbenen Artikel haben.
Sie haben zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung auf Material- und Verarbeitungsfehler ab dem Kaufdatum.

Gerne werden wir Ihr Anliegen prüfen. Aufgrund arbeitsschutzrechtlicher und arbeitsmedizinischer Vorschriften, benötigen wir zur Prüfung und Beurteilung den kompletten Artikel in gesäubertem (Schuhe, Ausrüstung, etc.) bzw. gewaschenem Zustand (Bekleidung, Schlafsäcke, etc.) vor Ort. Bitte beachten Sie stets die Pflegeanleitung im Inneren Ihres Artikels und verwenden Sie das für Ihren Artikel geeignete Pflegemittel.

Bitte senden Sie den Artikel inkl. Kopie des Kaufbeleges, einer detaillierten Fehlerbeschreibung (markieren Sie den Defekt gut sichtbar) sowie unter Angabe Ihrer Kundennummer und vollständiger Anschrift freigemacht als Postpaket an folgende Adresse:

LARCA Sportartikel GmbH
Serviceabteilung
Waiblinger Str. 60
73614 Schorndorf
Bitte lassen Sie sich bei Abgabe Ihres Paketes einen Einlieferungsbeleg aushändigen und heben Sie diesen gut auf. Sie benötigen den Beleg als Nachweis.

Nach Eintreffen des Paketes in unserem Hause werden wir Ihren Artikel zur Prüfung und Beurteilung an den Hersteller weiterleiten. Wir bemühen uns selbstverständlich um eine zügige Bearbeitung. Sollte es sich nicht um einen Mangel im Sinne der Gewährleistung handeln, so behalten wir uns vor, Ihre Serviceanfrage ablehnend zu behandeln.

Handelt es sich um eine berechtigte Reklamation, so werden wir Ihnen selbstverständlich die Portokosten (günstigste Versandart) für das DHL-Paket entsprechend rückerstatten. Hierzu geben Sie bitte Ihre Bankverbindung mit an.

Wir bitten um Verständnis, das wir außerhalb der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistungsfrist, Serviceanfragen nicht mehr entgegennehmen können. Im Falle eines reparablen Schadens besteht bei zahlreichen Herstellern jedoch die Möglichkeit, den entsprechenden Artikel gegen Kostenvoranschlag und einer Bearbeitungsgebühr an den jeweiligen Hersteller einzusenden. Hierzu beachten Sie bitte den nächsten Punkt.

Wichtiger Hinweis: Verschleißartikel (z.B. Schnürsenkel, Einlegesohlen, Steckschließen etc.), Defekte die aufgrund mechanischer Belastung/Einwirkung entstanden sind (z.B. Löcher, Risse etc.) oder Veränderungen in der Materialbeschaffenheit, deren Ursache entweder auf die natürliche Veränderung bestimmter Materialien durch Nutzung (z.B. Pilling etc.) oder auf unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind, stellen keine berechtigte Reklamation dar. In diesem Zusammenhang haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, sich über entsprechenden Ersatz oder Reparaturmaterialien in unserem Sortiment zu informieren.

Sollten Sie keinen LARCA-Kaufnachweis vorliegen haben oder die zweijährige gesetzliche Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen sein (Kauf länger als zwei Jahre zurückliegend), so bieten wir Ihnen für einige Marken gegen eine Bearbeitungspauschale einen Reparaturservice an, sofern der Artikel reparabel ist. Die Bearbeitungspauschale enthält die anfallenden Versandkosten von LARCA zum Hersteller sowie vom Hersteller zu LARCA.
Wenden Sie sich bitte für nähere Informationen mit Ihren vollständigen Kontaktdaten, der Herstellerangabe des Artikels, dem Artikelnamen, einer detaillierten Fehlerbeschreibung und aussagekräftigem Bildmaterial an unsere Serviceabteilung service@LARCA.de. Wir prüfen sodann gerne, ob eine Reparatur Ihres Artikels über uns als Fachhändler möglich ist.
Bei Artikeln, die einen irreparablen Schaden aufweisen, können wir Ihnen grundsätzlich keine Bearbeitung anbieten. Wir bitten hier um Verständnis.

In der Regel bieten die namhaften Schuh-Hersteller (wie z.B. die Firmen Meindl, Lowa, Hanwag) eine Neubesohlung gegen Berechnung an, sofern der Schuh nicht verschlissen ist. Die Schuhhersteller behalten sich jedoch vor, eine ähnliche Sohle zu verwenden, die zum Anwendungsbereich des Schuhs passt. Ferner ist zu beachten, dass die Wasserdichtigkeit bei GORE-TEX Schuhen nach der Neubesohlung nicht gewährleistet werden kann.

Die Kosten für eine Neubesohlung belaufen sich zwischen 89,95 € und 149,95 € (je nach Hersteller und Schuhkategorie). Zu den jeweiligen Kosten für die Neubesohlung kommt noch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 14,95 € bzw. 16,90 € hinzu. Für den Versand von LARCA zu Ihnen (sofern von Ihnen gewünscht) würden weitere 4,95 € Versandkostenpauschale hinzukommen. Eine Neubesohlung erfolgt lediglich gegen Vorkasse des Gesamtbetrages.

Bitte geben Sie die gereinigten Schuhe (ohne Schnürsenkel und ohne Einlegesohlen) in einem unserer Ladengeschäfte in Schorndorf oder Stuttgart ab. Hier können Sie ebenso die Vorkasse leisten.
Wir werden Ihren Artikel sodann an den Hersteller zur weiteren Prüfung und Neubesohlung weiterleiten.

Die Bearbeitungszeit der Hersteller beträgt für Neubesohlungen und andere Reparaturaufträge erfahrungsgemäß ca. 6-12 Wochen. Selbstverständlich bemühen wir uns sowie der Hersteller sich um eine zügigere Bearbeitung.

Es kann passieren, dass spitze Daunenteilchen sich durch die Außenhülle arbeiten. Diese werden im Fachjargon "Durchstecher" genannt. Man spricht hier von "Durchdaunen". Dies bedeutet jedoch nicht, dass Ihre Jacke oder Ihr Schlafsack defekt ist. Man könnte den Oberstoff völlig dicht weben, damit keine "Durchstecher" mehr austreten können. Dies würde aber zu Lasten des Feuchtigkeitsaustausches und der Luftdurchlässigkeit gehen. Ein absolut dichtes Gewebe, ohne jeden Durchstich gibt es daher leider nicht.
Tragen Sie z.B. eine Daunenjacke während Ihrer Autofahrt und Ihr Sitz hat einen Textilbezug, so kann durch Reibung elektrostatische Ladung erzeugt werden, die einen Daunendurchtritt erleichtert (gleiches gilt für Gewebe, die Sie unter dem Daunenartikel tragen und diese sich elektrostatisch aufladen). Bei Autositzen mit Lederbezug ist dies kaum feststellbar.

Tritt beim Beschlafen des Schlafsacks vereinzelte Daunen aus, so braucht Sie dies nicht zu beunruhigen. Dies ist natürlich.
Der LARCA-Tipp: Sollte wider Erwarten einmal Daune durchtreten, ziehen Sie nicht an den Daunenpartikeln von außen, sondern von innen. Ziehen Sie die Daunenteilchen von innen zurück und glätten den Durchtritt. So wird die Daune an dieser Stelle nicht mehr durchtreten.
Wir empfehlen grundsätzlich Daunenartikel immer wieder in den Wäschetrockner zu geben (Warmluft- oder Kaltluftprogramm), damit die Daune (die bei Feuchtigkeit von außen, oder durch Verdunstungsfeuchtigkeit von innen eventuell "leicht verklumpt") sich wieder in den vorhandenen Kammern gleichmäßig verteilt. Der Trocknungsvorgang bei Daune nach dem Waschen kann sehr zeitintensiv sein, 6-10 Trocknungsvorgänge sind hier manchmal durchaus notwendig. Bitte beachten Sie beim Wasch- und Trocknungsprozess stets die Pflegeanleitung im Inneren Ihres Artikels und verwenden Sie ein Daunenwaschmittel (z.B. Fibertec Down Wash ECO).

Die Füllung hochwertiger Daunenjacken und -schlafsäcke ist ein Naturprodukt mit einem typischen Eigengeruch, wie auch Leder einen typischen Eigengeruch hat. Dies kann man unschwer nach dem Kauf einer neuen Lederjacke feststellen. Bei Daunenjacken und Daunenschlafsäcken ist dieser Geruch vor allem nach dem ersten Auspacken aus dem Transportbeutel feststellbar. Bedingt durch den langen Transport wird eine gewisse Luftfeuchtigkeit von der Daune aufgenommen, die dann rasch durch Aushängen und Lüften der Daunenjacke/des Daunenschlafsacks verloren geht. Nach dem ersten Waschen mit einem speziellen Daunenwaschmittel (z.B. Fibertec Down Wash ECO) ist dieser Geruch dann ohnehin nahezu komplett verschwunden.
Während des Tragens der Daunenjacke bzw. Beschlafens von Schlafsäcken kann es jederzeit erneut zu Geruchsbildungen kommen, und zwar im Zusammenhang mit dem Fettgehalt der Daunen/Federn. Je nach Luftfeuchtigkeit so wie z. B. bedingt durch starke Sonneneinstrahlung, Körperwärme und natürlich auch durch das individuelle Schwitzen (der Schläfer gibt in der Nacht ca. 0,75 - 1,0 Liter Feuchtigkeit ab) des Trägers/Schläfers ist es möglich, dass dieser typische Daunengeruch erneut freigesetzt wird. Insofern ist es wichtig, die Jacke/den Schlafsack nach jedem Tragen/Beschlafen gründlichst zu Lüften. Wird dieser Lüftungsprozess nicht jedes Mal ausgiebig vorgenommen, so führt dies mit Sicherheit zu weiterer Geruchsbildung. Dem kann wie oben beschrieben entgegengewirkt werden.

Darüber hinaus empfehlen wir Daunenschlafsäcke immer nach 2-4 Wochen Nutzung gründlich zu reinigen und zwar so wie dies aus dem Pflegehinweis auf dem Produktetikett entnommen werden kann. Außerdem ist dringend darauf zu achten, dass der gereinigte Schlafsack während der Lagerung unbedingt in einem Baumwoll-Aufbewahrungssack oder einem Schlafsack-Aufbewahrungssack (wie z.B. TAGOSS Storage Bag) in gut belüfteten Räumen gelagert werden muss.